RASENTHEMEN SEIT 1999

Rasenthema: März 2015

Autor: © Dr. Harald Nonn, Rasenforschung Eurogreen GmbH

 

Sicherheitsmanagement auf Freisportanlagen

„Tore müssen fallen – nicht umfallen“ dieser oft zitierte Titel einer Empfehlung der Sportministerkonferenz zum sicheren Umgang mit Ballspieltoren steht in wortspielerischer Weise leider für eine nicht selten anzutreffende Situation auf Freisportanlagen.

 

Verantwortung für Sicherheit und Pflege

Sportgeräte, nicht nur Tore, Spielfelder sowie andere Einrichtungen weisen Mängel auf, die entweder die Nutzbarkeit oder sogar die Nutzungssicherheit einschränken. Ursachen für diese Missstände sind in Planungsfehlern, falscher oder unterlassener Pflege durch Personal- oder Geldmangel sowie leider auch durch missbräuchliche Nutzung zu finden. Nicht nutzbare Sporteinrichtungen sind verlorene Investitionen. Mangelhafte Sporteinrichtungen mit Gefahren für die Gesundheit der Nutzer sind nicht akzeptabel.

Es geht in diesem Beitrag nicht darum, ein Schreckensszenario aufzuzeigen oder Angst vor der Nutzung von Sportanlagen zu verbreiten. Es geht einzig und allein darum, die für die Anlagen Verantwortlichen für mögliche Gefahren und Sicherheitslücken zu sensibilisieren und vor allem praktikable Vorgehensweisen und Lösungen zur Vermeidung oder Beseitigung von Gefahrenquellen aufzuzeigen.

 

Sicherheitsmangel: „Stabilitätssicherung“ eines Torpfostens mit Klebeband.
Abb. 1: Sicherheitsmangel: „Stabilitätssicherung“ eines Torpfostens mit Klebeband.

Sicherheitsmangel: Unzureichender Freiraum hinter der Torauslinie (Sicherheitszone plus hindernisfreier Raum mindestens 4 m).
Abb. 2: Sicherheitsmangel: Unzureichender Freiraum hinter der Torauslinie (Sicherheitszone plus hindernisfreier Raum mindestens 4 m).

 

Rechtlicher Hintergrund

Für eine juristische Bewertung der Sicherheit auf Sportanlagen ist dieser Beitrag weder gedacht noch geeignet. Jedoch zeigen bereits wenige Hinweise auf Gesetze, Vorschriften und Richtlinien die gesamte Tragweite dieser Thematik auf.
So stellen die „Sportplatzpflegerichtlinien – Richtlinien für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien; Planungsgrundsätze“ (FLL, 2014) zweifelsfrei fest:

„Jeder, der eine Sportstätte ´in den Verkehr bringt´ – sei er Besitzer, Eigentümer oder Veranstalter – ist für deren ordnungsgemäßen Zustand und damit für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Er hat im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren die Benutzer (Schüler, Sportler, Bedienstete, Besucher etc.) vor erkennbaren und vorhersehbaren, konkreten Gefahren zu schützen, die von dieser Anlage ausgehen können“.

Kommt es aufgrund von Sicherheitsmängeln zu Verletzungen, ist der für die Sicherheit Verantwortliche dem Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Verpflichtung zum Schadensersatz regelt § 823 BGB. Im Falle einer fahrlässigen Körperverletzung kommt sogar das StGB ins Spiel.

 

Nachlässigkeit: Das auf jedem mobilen Tor erforderliche Hinweisschild zur Kippsicherung muss auch befolgt werden.
Abb. 3: Nachlässigkeit: Das auf jedem mobilen Tor erforderliche Hinweisschild zur Kippsicherung muss auch befolgt werden.

Gefährliche Flickschusterei auf Kunststoffrasen.
Abb. 4: Gefährliche Flickschusterei auf Kunststoffrasen.

 

Die Lösung

Bereits seit 2006 hat die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) in ihren Empfehlungen zur Sportplatzpflege und -nutzung auf die Notwendigkeit der Verkehrssicherheit hingewiesen. Mit Erscheinen der überarbeiteten „Sportplatzpflegerichtlinien“ in 2014 wurde die Bedeutung von Planung und Pflege für die sichere Nutzung von Rasen-, Tennen-, Kunststoff-  und Kunststoffrasenflächen klar herausgestellt. Hierin haben Fachleute aus allen Bereichen von Freisportanlagen, natürlich unter Mitarbeit von Mitgliedern der Deutschen Rasengesellschaft e.V., den anerkannten Stand der Technik dokumentiert und allen betroffenen Kreisen zum Wohle des Sports und der Sportler zur Verfügung gestellt.

 

Die Sportplatzpflegerichtlinien der FLL
Abb. 5:
Die Sportplatzpflegerichtlinien der FLL: ein Muss für jeden Eigentümer und Inverkehrbringer einer Freisportanlage (Foto: FLL).

 

 Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis der Sportplatzpflegerichtlinien mit Vorgaben zur Verkehrssicherheit und Pflege
Abb. 6:
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis der Sportplatzpflegerichtlinien mit Vorgaben zur Verkehrssicherheit und Pflege.

 

Neben den Pflegehinweisen für die verschiedenen Belagsarten sowie möglichen Gefahrenquellen für die Nutzer zeigt die Broschüre ein logisch aufeinander aufbauendes und vor allem praktikables Sicherheitsmanagement auf. So werden für die drei notwendigen Inspektionsarten

  • Sichtprüfung,
  • Funktionsprüfung,
  • Hauptinspektion,

sowohl die Zuständigkeiten wie auch der Inspektionsumfang inklusive zeitlichem Intervall definiert. Somit wird schnell und unmissverständlich klar, wer für was, wann verantwortlich ist und tätig werden muss.

 

Arten von und Zuständigkeiten für Inspektionen (FLL, 2014).
Abb. 7: Arten von und Zuständigkeiten für Inspektionen (FLL, 2014).

 

Beispiele und Formblätter zur Durchführung und Dokumentation von Inspektionen bzw. Leistungsbeschreibungen zur Pflege der Spielbeläge geben weitere Hilfestellungen für die Pflegeverantwortlichen.

 

Fazit

Die FLL-„Sportplatzpflegerichtlinien“ bieten für Eigentümer und Betreiber ein aktuelles, verständliches und praktikables Arbeitsmittel zum Wert- und Funktionserhalt der Sportfreianlagen. Den Nutzern signalisieren sie mehr Schutz vor Gefahren und Unfällen sowie Sicherheit für die Nutzer.

 

Informationsquellen (Auswahl)
www.fll.de
www.fll.de/shop/spiel-sport.html
www.hfv.de/_data/Torsicherung_bei_Kleinfeldspielen.pdf
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
- GUV–V A1: Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“;
- GUV-V S 1: Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Schulen“;
- GUV-SI 8044: Sicherheit im Schulsport – Sportstätten und Sportgeräte.

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