Rasenthema: Juni 2016
Autoren: Quett, N.-S., Cöln, P. und S. Wöster, Bundessortenamt Hannover
Sorten- und Patentschutz bei Pflanzen*
*) Ausführlicher Beitrag erscheint in der Zeitschrift „European Jorunal of Turfgrass Science“, Ausgabe 2-2016
Einführung
Die Patentierbarkeit von Pflanzen ist spätestens seit dem sogenannten „Brokkoli-Patent“ (europäische Patentnummer: EP 1069819) oder auch dem „Schrumpel-Tomaten“-Patent (europäische Patentnummer: EP 1211926) seit einigen Jahren ein Thema, welches in den Fokus der allgemeinen Öffentlichkeit gerückt ist. Doch was genau beinhaltet Patentschutz im Vergleich zum Sortenschutz, der für Pflanzenzüchtungen EU-weit vergeben werden kann und welche Bedeutung haben diese beiden Urheberschutzrechte, auch im Hinblick auf Rasengräser?
Erläuterungen
Pflanzensorten dürfen nicht patentrechtlich geschützt werden, hier greift der Sortenschutz. Dieser erstreckt sich ausschließlich auf die Sorte, nicht auf daraus gewonnene Produkte, welche jedoch im Patentrecht bei der Patentierung von Pflanzen mit beansprucht werden können. Tabelle 1 stellt die wichtigsten Unterschiede zwischen dem europäischen Sortenschutz und dem Patentschutz dar.
EU-Sortenschutz (CPVO) | EU -Patent | |
Schutzgegenstand |
Sorte (Züchtung oder Entdeckung) |
(technische) Erfindung in Form einer Sache oder eines Verfahrens |
Voraussetzungen |
- Unterscheidbarkeit |
- Neuheit |
Dauer | 25 oder 30 Jahre | 20 Jahre (rückwirkend ab Anmeldetag) |
Wirkungsbeschränkung |
Züchterprivileg |
keine Ausnahmen |
Tab. 1: Darstellung der wichtigsten Unterschiede zwischen Sortenschutz und Patentrecht.
Bedeutung von Biopatenten
Biopatente sind von besonderem Interesse, da sie die freie Verfügbarkeit von genetischen Ressourcen, den Zugang zu interessantem Züchtungsmaterial oder züchtungsrelevanten Techniken einschränken und somit Monopolstellungen begünstigen können. In der Pflanzenzüchtung werden inzwischen viele hochtechnologische Verfahren angewendet, deren Einsatz kostenintensiv und daher nur für wenige große Züchtungsfirmen zugänglich ist. Die Entwicklung immer neuer Methoden erfordert eine eindeutige Beurteilung, ob es sich um ein neues (gen-)technisches Verfahren oder um ein nicht patentierbares „im Wesentlichen biologisches“ Verfahren handelt. Dies ist für die Patentierbarkeit des Verfahrens selbst bzw. der daraus gewonnenen Pflanzen und Produkte essentiell. Im Fall der öffentlichkeitswirksamen Patente rund um Brokkoli, Tomate und Co. zeigt sich, wie schwierig diese Einordnung anhand der vorliegenden Erkenntnisse und vorhandener Gesetzesgrundlagen ist.
Biopatent-Monitoring der Bundesregierung
Nach einem fraktionsübergreifend gefassten Beschluss "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen" des Deutschen Bundestages im Februar 2012 wurde in Deutschland ein staatliches Biopatent-Monitoring aufgebaut.
Seit Mitte 2012 führt das Bundessortenamt das Biopatent-Monitoring für den Bereich Nutzpflanzen im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch, der Bereich Nutztiere wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abgedeckt. Erfasst und ausgewertet werden dabei alle von DPMA und EPA veröffentlichten Patentanmeldungen und erteilten Patente, die für die Landwirtschaft relevant sind und in Deutschland wirksam werden können. Ziel ist zu analysieren, ob bei spezifischen Problemen ein Handeln des Gesetzgebers in Form einer Anpassung des geltenden Patentrechts erforderlich ist. Alle zwei Jahre unterrichtet daher die Bundesregierung den Bundestag über die gewonnenen Erkenntnisse in einem „Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung“.
Info-Hinweise
Informationen zum Sortenschutz und zu geschützten Sorten finden sich auf den Internetseiten des Bundessortenamtes (www.bundessortenamt.de ) und des Gemeinschaftlichen Sortenamtes CPVO (www.cpvo.europa.eu/main/de ) .
Informationen über erteilte Patente oder Anmeldungen lassen sich beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Europäischen Patentamt über die Internetrecherchedatenbanken abrufen.