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Rasenthema: April 2023

Autor: Dr. Klaus Müller-Beck, Ehrenmitglied Deutsche Rasengesellschaft e.V.


Verwendung von Regiosaatgut dient der Förderung der Biodiversität

 

Einleitung

Gemäß Biodiversitätskonvention soll die Nutzung der biologischen Vielfalt nachhaltig erfolgen und es soll einen gerechten Vorteilsausgleich bei ihrer Nutzung geben. Dies soll zugleich die Erhaltung der biologischen Vielfalt unterstützen. Im Übereinkommen über die biologische Vielfalt werden Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen als Schutzgüter genannt (MÜLLER-BECK, 2019).
Unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der Biodiversität sind alle Anstrengungen zur Entwicklung einer nachhaltig geprägten Kulturlandschaft auch im urbanen Raum erforderlich. Zur Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz und zur Vermittlung innovativer Forschungsansätze, sollten in Zukunft verstärkt Leuchtturmprojekte den neuen Ideen zum Erfolg verhelfen! Die umfangreichen Ausarbeitungen der BfN-Broschüre geben Anregungen und Hilfestellung für die Praxis.

 

Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger Arten

Abb. 1: Aus dem Vorwort

„Der vorliegende Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger
Pflanzen beschreibt die fachlichen Grundlagen, erläutert die aktuelle Rechtslage in Deutschland und gibt Empfehlungen zu deren Umsetzung. Er soll damit allen, die mit dem Ausbringen
von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut in die freie Natur befasst sind, relevante Informationen zu diesem Thema bereitstellen. Insbesondere aber soll er die rechtskonforme Umsetzung
des § 40 Abs. 1 BNatSchG durch die zuständigen Naturschutzbehörden in den Bundesländern
unterstützen.“

 

Aktueller Kenntnisstand zu Arten in „freier Natur“

Beim Bundesamt für Naturschutz erschien im Frühjahr 2023 in der Serie BfN-Schriften 647 die etwa 100-seitige Broschüre „Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger Arten in der freien Natur Deutschlands“.
In dem umfangreichen Leitfaden werden Hinweise zur Umsetzung des § 40 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Hinblick auf die Ausbringung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger Arten in der freien Natur gegeben sowie Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung in der Praxis aufgeführt.

 

Fachliche und rechtliche Grundlagen

Im wichtigen Kapitel „Fachliche Grundlagen“ wird die Frage geklärt, was gebietseigenes Saat- und Pflanzgut krautiger Arten ist und welche Potenziale Begrünungen mit gebietseigenem Saat- und Pflanzgut haben. Es wird die Bedeutung der innerartlichen Vielfalt als Teil der biologischen Vielfalt erläutert, da diese wesentlich ist für die Erhaltung der Anpassungsfähigkeit der Arten (SKOWRONEK et al., 2023). Darüber hinaus werden unterschiedliche Begrünungsverfahren vorgestellt und auf die Herkunftsqualitäten von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut eingegangen. So wird beispielsweise das existierende Verfahren des Regiosaat- und Pflanzgutkonzeptes für die Zusammenstellung von Pauschalmischungen weit verbreiteter Arten, im Leitfaden erläutert und eingeordnet. Hierbei geht es um den Schutz der innerartlichen Vielfalt.

 

Musteransaat einer Regio-Saatgut-Mischung der Herkunfts-Region 1.
Abb. 2: Musteransaat einer Regio-Saatgut-Mischung der Herkunfts-Region 1. (Foto: K.G. Müller-Beck)

 

Eine gute Hilfestellung liefert das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“, in dem die bundesweit relevanten Regelungen erläutert werden. Die wichtigsten bundesrechtlichen Regelungen sind § 40 Abs. 1 BNatSchG und die Vorgaben der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV). Es wird unter anderem erörtert, wann das Ausbringen von Saat- und Pflanzgut einer Genehmigung nach § 40 Abs. 1 BNatSchG bedarf. Dabei werden mit Blick auf unbestimmte Rechtsbegriffe wie „freie Natur“ Auslegungsempfehlungen formuliert (SKOWRONEK et al., 2023).

Für die Anwendung von geeigneten Begrünungsverfahren bzw. die Auswahl von geeignetem gebietseigenem Saat- und Pflanzgut im Zusammenhang mit § 40 Abs. 1 BNatSchG werden in der BfN-Broschüre entsprechende Entscheidungsschemata präsentiert.

 

Praktische Erläuterungen zu Regiosaatgut

In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Rasen 1-2023 berichtet WAGNER (2023) über die Anwendungsbereiche von Regiosaatgut in der Praxis. Danach wird Regiosaatgut durch kontrollierte Besammlung von Wildsaatgut mit erheblichem personellem und logistischem Aufwand gewonnen und zwischenvermehrt. Auf diese Weise werden alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sodass dieses Saatgut wieder in die freie Landschaft der Entnahmeregion ausgebracht werden kann (BLEEKER und ZELLER, 2013). Vornehmlich werden Regio-Saatgut-Mischungen mit dem Siegel RegioZert® und VWW-Regiosaaten® in den Verkehr gebracht, wobei sich die Statuten dieser Gütesiegel unterscheiden (BDP, 2021; VWW, 2022).
Auf Grund der unterschiedlichen Zusammensetzungen der Mischungen, den etwaigen zusätzlichen Vorgaben der Naturschutzbehörden und den generellen rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der Erhaltungsmischungsverordnung, wird den ausführenden Betrieben dringend geraten, konkrete Anfragen beim fachlich kompetenten Saatguthandel vorzunehmen.

Eine komplette Übersicht zu den variantenreichen Mischungen bietet die FLL-Broschüre „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut. Regiosaatgut-Mischungen, RSM Regio“, (FLL, 2024).

 

Quellenhinweise

 

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