Bild des Monats: Januar 2021
Platzsperre in Corona-Zeiten
Mit dem 2. harten Lockdown heißt es in NRW: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen wie Tennis oder Golf.“ (NRW Dez. 2020)
Aus der Oktober-Umfrage des DGV geht hervor, dass ca.58 % der befragten Mitglieder in der abgelaufenen Saison einen Zuwachs an Club-Mitgliedern verzeichnen konnten. Über 50 Prozent der Befragten erwarten auch für 2021 eine positive Mitgliederentwicklung.
Das sollte alle Beteiligten optimistisch stimmen und geduldig auf die neue Saison warten lassen – das Gras wächst weiter!